Elternbeitragssatzung: Wir schauen genau hin!

Auch wenn die neue Leverkusener Elternbeitragssatzung quasi schon als beschlossen gilt, fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei wichtige Änderungen. Fraktionsvorsitzende Claudia Wiese: „Wir finden die Satzung grundsätzlich sehr gelungen. Bei einem so bedeutenden Thema ist es uns aber wichtig, sehr genau hinzuschauen und die neue Regelung nicht einfach durchzuwinken.“

Bei den gewünschten Änderungen geht es um die Kosten für Mahlzeiten. Denn in der in der aktuellen Satzung ist für Essensgelder keine Angemessenheitsprüfung vorgesehen, auch wird nicht durch Richtwerte oder Höchstbeträge festgelegt, was örtlich als „angemessen“ gilt. Wenn Kindertagespflegepersonen zusätzlich ein Entgelt für die Verpflegung erheben dürfen, könnte das eine neue, unabsehbare finanzielle Belastung von Leverkusener Eltern bedeuten. Da das Essen bereits über die Sachkosten an die Tagespflegepersonen abgedeckt wird, möchten die Grünen diese Möglichkeit streichen lassen.

Irina Prüm, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion: „Entgelte für Mahlzeiten müssen auch von denjenigen Familien bezahlt werden, die niedrige Elternbeiträge zahlen oder von Elternbeiträgen befreit wurden.“

Ebenfalls soll das Wort „Mittagsverpflegung“ durch das Wort „Mahlzeiten“ ersetzt werden. Das mag erst einmal rein formell klingen, hat aber eine wichtige Bedeutung: denn das Wort „Mittagsverpflegung“ suggeriert, dass für andere Mahlzeiten während der Betreuung zusätzliche Entgelte erhoben werden dürften. Gemäß Kinderbildungsgesetz handelt es sich jedoch um ein Entgelt für „Mahlzeiten“, in das beispielsweise auch ein Frühstück oder Zwischenmahlzeiten einzukalkulieren wären.

Fraktionsvorsitzende Claudia Wiese fasst zusammen: „Wir möchten in Zeiten hoher finanzieller Belastung von Familien das Beste für Leverkusener Eltern herausholen. Deshalb die beiden Änderungsvorschläge.“

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