Transparenz

Aufwandsentschädigungen

Für ihre Tätigkeit erhalten die Ratsfrauen und -herren, die Bezirksvertreter*innen und die sachkundigen Bürger*innen eine Aufwandsentschädigung.

Die Höhe dieser Aufwandsentschädigungen ist in der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Die zugehörige Entschädigungsverordnung einschließlich der in den §§ 1 bis 3 festgeschriebenen Beträge findest Du/finden Sie hier.

Die Hauptsatzung der Stadt Leverkusen regelt in § 11, dass die Aufwandsentschädigungen für Ratsfrauen/-herren und Bezirksvertreter*innen ausschließlich als monatliche Pauschale gezahlt werden. Die Hauptsatzung der Stadt Leverkusen findest Du/finden Sie hier.

Aus der Entschädigungsverordnung des Landes NRW ergeben sich folgende Aufwandsentschädigungen (Stand: 01.01.2022):

Unsere Ratsfrauen und -herren erhalten eine monatliche Entschädigung in Höhe von 525,00 Euro. Damit sind alle Aufwendungen zur Teilnahme an den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie zur Teilnahme an Arbeitskreisen und weiteren Veranstaltungen (zum Beispiel Begehungen vor Ort) und zur Teilnahme an den Fraktionssitzungen einschließlich entsprechender Vorbereitungsleistungen abgedeckt.

Unsere Mitglieder der Bezirksvertretung I erhalten eine monatliche Pauschale von 220,00 Euro. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen II und III erhalten eine Pauschale von 255,00 Euro. Damit sind alle Aufwendungen zur Teilnahme an den Sitzungen der Bezirksvertretungen, zur Teilnahme an Arbeitskreisen und weiteren Veranstaltungen (zum Beispiel Begehungen vor Ort) und zur Teilnahme an den Bezirksfraktionssitzungen einschließlich entsprechender Vorbereitungsleistungen abgedeckt.

Für sachkundige Bürger*innen beträgt die Höhe der Sitzungsgelder pauschal 60,00 Euro pro Sitzung. Die Entschädigungen werden gezahlt für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen und für die Teilnahme an den Fraktionssitzungen. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die eine Aufwandsentschädigung geleistet wird, wurde von der Stadt Leverkusen auf 15 Fraktionssitzungen pro Jahr beschränkt – unabhängig davon nimmt der größte Teil unserer sachkundigen Bürger*innen aber an deutlich mehr als 15 Fraktionssitzungen im Jahr teil.

Zusätzliche Aufwandsentschädigungen gem. § 3 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse:

Unsere Fraktionsvorsitzende erhält zusätzlich einen dreifachen Satz (Fraktion umfasst derzeit mehr als acht Mitglieder), die stellvertretende Fraktionsvorsitzende zusätzlich einen eineinhalbfachen Satz und Bezirksfraktionsvorsitzende zusätzlich einen einfachen Satz. Vorsitzende der Fachausschüsse erhalten zusätzlich einen einfachen Satz. Die weitere Stellvertreterin des Oberbürgermeisters erhält zusätzlich einen eineinhalbfachen Satz, die ersten und zweiten Stellvertretungen der Bezirksbürgermeister*innen zusätzlich einen Satz der o.g. Pauschalen.

Die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Vertretung in Gremien ist in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen geregelt.

Auf freiwilliger Basis spenden die Mitglieder der Fraktion bzw. der erweiterten Fraktion 40 Prozent der erhaltenen Aufwandsentschädigungen an die Partei.

Aufwandsentschädigungen, die oberhalb der gesetzlichen Steuerfreibeträge liegen, müssen versteuert werden. In Kombination mit den Spenden ergeben sich damit letztlich Abgaben von bis zu 80 Prozent.

Neben dem Erhalt einer Aufwandsentschädigung können mit einem entsprechenden Nachweis auch der Ersatz von Verdienstausfall und die Kosten für eine Kinderbetreuung geltend gemacht werden. Diese Ansprüche macht die Fraktion aber nur sehr sparsam geltend.

Zuwendungen

Zur Abgeltung von Personal-, Sach- und Geschäftskosten erhalten die Ratsfraktion und die Bezirksfraktionen Zuwendungen der Stadt Leverkusen gemäß § 56 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Zuwendungen wird zu Beginn eines Tagungsabschnitts vom Rat der Stadt Leverkusen festgelegt.

Den Beschluss des Rates vom 2. November 2020 für den 19. Tagungsabschnitt findest Du/finden Sie hier (Zuwendung für die Ratsfraktion) bzw. hier (Zuwendungen für die Bezirksfraktionen).

Zur Höhe der Zuwendungen:

Derzeit erhält die Ratsfraktion von der Stadt Leverkusen eine, von der Größe der Fraktion abhängige jährliche Zuwendung in Höhe von 116.000 Euro. Mit diesem Betrag wird eine Geschäftsstelle unterhalten, Personal beschäftigt und die laufende Fraktionsarbeit finanziert. Die laufende Fraktionsarbeit umfasst insbesondere die Ausstattung der Geschäftsstelle, die laufenden Kosten für Telefon und Internet, die Öffentlichkeitsarbeit, die Beschaffung von Fachliteratur und die Kosten für Fortbildungen. Der Betrag wird jährlich abgerechnet; Beträge, die nicht verausgabt wurden, sind zu erstatten.

Die Bezirksfraktionen in den Vertretungen für die Stadtbezirke I und II erhalten eine jährliche Zuwendung in Höhe von 1.200 Euro, die Bezirksfraktion in der Vertretung für den Stadtbezirk III eine jährliche Zuwendung in Höhe von 1.560 Euro. Die Beträge werden jährlich abgerechnet; Beträge, die nicht verausgabt wurden, sind zu erstatten.

Korruption bekämpfen – Auskunft der Mandatsträger*innen

Gemäß § 43 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Ratsfrauen/-herren und die Ausschussvertreter*innen gegenüber der/dem Oberbürgermeister*in, die Bezirksvertreter*innen gegenüber der/dem Bezirksbürgermeister*in Auskunft erteilen über: 1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, 2. die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen (vergleichbaren) Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes, 3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absätze 1 und 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, 4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen und 5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Dieser Verpflichtung sind unsere Ratsfrauen/-herren, unsere Bezirksvertreter*innen und und unsere sachkundigen Bürger*innen selbstverständlich nachgekommen. Die aktuellen Angaben sind auf der Internet-Seite der Stadt Leverkusen veröffentlicht. Die entsprechenden Informationen und Listen findest Du/finden Sie hier.

Darüber hinaus haben sich die Fraktionsvertreter*innen verpflichtet, den vom Rat der Stadt Leverkusen am 2. November 2020 beschlossenen Ehrenkodex zu achten. Den Ehrenkodex findest Du/finden Sie hier.

Bei Rückfragen steht die Geschäftsführung der Ratsfraktion gerne zur Verfügung.