Ausländerbehörde gibt Fantasiebescheinigung zu

Nachdem die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leverkusen den Oberbürgermeister vor neun Tagen nach den fragwürdigenden Bescheinigungen der Ausländerbehörde fragte, ist nun klar: „Es ist richtig, dass die von der hiesigen Ausländerbehörde ausgestellten Bescheinigungen […] keinen Anknüpfungspunkt im AufenthG haben.“ Dies geht aus der veröffentlichten Stellungnahme der Stadtverwaltung hervor.

Insgesamt 52 Personen haben in den letzten rund 1,5 Jahren solche Bescheinigungen erhalten. Auch der Dachdeckerlehrling Sekou Sidibe, dessen Fall aktuell Leverkusen bewegt, erhält diese wöchentlich. David Dettinger, integrationspolitischer Sprecher und Ratsherr, ist höchst erstaunt: „Damit liegt die Anzahl leider noch höher als wir vermutet haben.“ Die Stadt Leverkusen sieht die Erteilung ihrer selbstgemachten Bescheinigungen durch die Bezirksregierung Köln und gerichtliche Entscheidungen bestätigt. Allerdings wird sie laut eigener Aussage nur darin bestätigt, dass „keine Duldungsgründe (mehr) vorliegen“, nicht jedoch, dass ihre Fantasiebescheinigungen aufenthaltsrechtlich korrekt sind. Denn es könnte auch jemand mit einer Duldung abgeschoben werden.

Fraktionsvorsitzende Claudia Wiese fordert: „Hier muss jetzt rechtliche Klarheit her und zwar im positiven Sinne für die Betroffenen. Es kann nicht sein — und das versteht auch kein Bürger — dass hier in Leverkusen Bescheinigungen ausgestellt werden, die es laut Gesetz gar nicht gibt.“

Auch der grüne Oberbürgermeisterkandidat Sven Weiss, der vergangene Woche selbst mit Sekou Sidibe vor dem Rathaus war und die Bescheinigungen gesehen hat, sieht hier nach wie vor dringenden Handlungsbedarf – „denn manche Fälle und Erteilungspraxen in der Leverkusener Stadtverwaltung“, so Sven Weiss, „müssen zur Chefsache gemacht werden“.

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