Nach der Explosion in Bürrig – Schadstoffe im Wasser: Was macht die Stadt?
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vom 29. Dezember 2022
Nach der genehmigten Einleitung des Schädlingsbekämpfungsmittels Clothianidin wurde vom Betreiber in dieser Woche eingeräumt, dass weitere große Schadstoffmengen über mindestens fünf Monate hinweg in die Umwelt gelangten. Diese ungenehmigten Einleitungen seien laut Bezirksregierung „nicht tolerierbar“. Daher würden die staatsanwaltlichen Ermittlungen ausgeweitet. Dieses Vorgehen begrüßen wir ausdrücklich.
Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Stoffreste aus den Tanklagern und das Löschwasser vollständig aufgefangen und fachgerecht entsorgt wurden. Diese Annahme beruhte auf Aussagen des Betreibers nach der Explosion im Juli. Heute müssen wir feststellen, dass diese Aussagen zumindest ungenau waren.
In Bezug auf den „jetzt entdeckten“ Defekt an einem Abwassertank prüft die Bezirksregierung nun erneut, „ob … es zu einer Schädigung des Gewässers gekommen ist.“ Wie bereits bei der Einleitung des Insektengifts stellt sich angesichts der über fünf Monate hinweg ausgelaufenen Mengen jedoch nicht die Frage, ob eine Gewässerbelastung erfolgte. Ein Schaden ist sicher eingetreten. Zu fragen ist deshalb vielmehr, in welchem Umfang die Umwelt geschädigt wurde und welche Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen ergriffen werden müssen.
Bereits die Auswirkungen des Ausfalls der Brunnenanlage wurden erst auf Nachfrage der grünen Fraktionsvorsitzenden weiter thematisiert.
Das bisherige Auftreten des Betreibers führt nicht zu mehr Vertrauen. Daher wollen wir wissen: Sind nunmehr tatsächlich alle Schäden bekannt oder ist mit weiteren Schäden zu rechnen, die irgendwann einmal „entdeckt“ werden? Was unternimmt die Stadt, um an die erforderlichen Informationen zum Schutz der Leverkusener Bürgerinnen und Bürger zu gelangen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass keine weiteren Umweltschäden entstehen?
Anstelle der Kontrollbehörde oder der Stadt lädt nun der Betreiber zu einem „Begleitkreis“ ein. Hierzu wollen wir wissen, weshalb die Einrichtung nicht durch die Bezirksregierung oder die Stadt erfolgt und welche Rolle die Vertreter*innen der Kontrollbehörde und der Stadt in diesem „Begleitkreis“ haben. Welche eigenständigen Maßnahmen ergreifen Kontrollbehörde und Stadt zur Gewährleistung eines transparenten Verfahrens zur Information der Öffentlichkeit und wie beurteilt die Stadt die Einrichtung dieses „Begleitkreises“?
Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister diese Fragen umgehend beantwortet.
Nachtrag: Auch die Landtagsfraktion beschäftigt sich weiter mit dem Thema. Die Pressemitteilung von Norwich Rüße (umwelt- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW) vom 2. Januar 2022 findest Du/finden Sie hier.
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