Neuregelung der Vergabesatzung: Mehr Freiraum statt mehr Bürokratie im Vergabewesen

Neuregelung der Vergabesatzung: Mehr Freiraum statt mehr Bürokratie im Vergabewesen

Die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich dafür ein, die neuen Spielräume der Vergaberechtsreform des Landes Nordrhein-Westfalen konsequent zu nutzen. Mit einem Änderungsantrag zur geplanten Vergabesatzung fordert die Fraktion, auf zusätzliche kommunale Wertgrenzen und weitere bürokratische Vorgaben zu verzichten.

Nach Auffassung der Grünen würde der vorliegende Satzungsentwurf das Gegenteil dessen bewirken, was mit der Reform erreicht werden soll: Verfahren würden komplizierter, zeitaufwendiger und verwaltungsintensiver. Die Grünen fordern, dass stattdessen Vergaben künftig unmittelbar auf Grundlage des neuen § 75a der Gemeindeordnung NRW sowie der weiteren geltenden Rechtsvorschriften erfolgen sollen.

Voraussetzung dafür ist aus Sicht der Grünen eine gezielte Qualifizierung der Mitarbeitenden. Durch Schulungen, Beratung und eine begleitende Evaluation soll sichergestellt werden, dass die neuen Freiheiten rechtssicher und verantwortungsvoll genutzt werden können.

Fraktionsvorsitzende Claudia Wiese betont: „Die Landesregierung hat den Kommunen bewusst mehr Freiheit gegeben. Es wäre das falsche Signal, wenn Leverkusen daraus neue Bürokratie macht. Unser Ziel ist eine moderne Verwaltung, die Vergaben pragmatisch, rechtssicher und zügig durchführen kann – statt Zeit mit zusätzlichen Verfahrensvorschriften zu verlieren.“

„Wir sollten Vergabeverfahren vereinfachen, beschleunigen und den Verwaltungsaufwand spürbar reduzieren. Davon profitieren sowohl die Verwaltung als auch Unternehmen und Einrichtungen, die auf schnelle und effiziente Beschaffungsprozesse angewiesen sind“, ergänzt Fraktionsmitglied und Verwaltungsfachfrau Irina Prüm.

Hintergrund ist die Anfang 2026 in Kraft getretene Vergaberechtsreform des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit dem neuen § 75a der Gemeindeordnung NRW hat der Landesgesetzgeber die bisherigen landesrechtlichen Vorgaben für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte deutlich vereinfacht. Kommunen erhalten damit mehr Entscheidungsspielraum bei der Wahl des Vergabeverfahrens. Ziel der Reform ist es, Beschaffungen zu beschleunigen, bürokratische Hürden abzubauen und die kommunalen Verwaltungen zu entlasten.

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