Explosion in Bürrig: Was plant die Currenta und was macht die Kontrollbehörde?

Wir gehen davon aus, dass die Currenta das Entsorgungszentrum in Bürrig nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen zur Explosion am 27.07.2021 schnellstmöglich wieder aufbauen und in Betrieb nehmen will. Um einen hinreichenden Schutz der Bürger*innen und der Umwelt sicherstellen zu können, wollen wir von der Genehmigungs- und Kontrollbehörde wissen,

  • welche Planungen in Bezug auf eine Wiederinbetriebnahme angezeigt wurden,
  • in welchem Umfang eine Wiederinbetriebnahme geprüft wird,
    welche Prüfkriterien im Rahmen dieses Verfahrens herangezogen werden,
  • welche Auflagen seitens der Genehmigungsbehörde geplant sind und
  • wie eine hinreichende Kontrolle des laufenden Betriebs sichergestellt werden soll.

In Zusammenarbeit mit der Landtagsfraktion und der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln haben wir daher die folgenden Fragen an die Bezirksregierung gerichtet:

Wir fragen:

  1. Welche Anlagenteile will der Betreiber Currenta in welchem Umfang wieder in Betrieb nehmen? (falls eine entsprechende Ankündigung bisher nicht vorliegt: Wann ist aus Sicht der Kontrollbehörde mit einer entsprechenden Absichtserklärung zu rechnen?)
  2. In welchen Fällen wird der Zustand der Anlage bzw. von Anlageteilen vor einer Wiederinbetriebnahme lediglich überprüft und in welchen Fällen ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich?
  3. In welchem Umfang erfolgt eine Überprüfung, ob das Entsorgungszentrum am bestehenden Ort wieder in Betrieb genommen werden kann?

In diesem Zusammenhang fragen wir weiter:

  1. Kann sich der Betreiber auf einen Bestandsschutz für die Anlage berufen oder erfolgt die Überprüfung auf der Grundlage aktueller Bestimmungen zum Schutz von Bevölkerung und Umwelt? (falls aktuelle Schutzbestimmungen zugrunde zu legen sind: Welche Vorschriften sind zu berücksichtigen?)
  2. Darf die Anlage trotz der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung (im vollen Umfang) wieder in Betrieb genommen werden?
  3. Muss die Hochspannungsleitung vor einer Wiederinbetriebnahme verlegt werden? (falls nein: Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind zu ergreifen?)
  4. Welche weiteren Maßnahmen sind zum Schutz vor Luft- und Bodenkontaminationen zu ergreifen?
  5. Kann die Auflage erteilt werden, am Standort Bürrig nur solche Stoffe zu entsorgen, die im Leverkusener Chempark anfallen?
  6. Welche anderen Auflagen werden erwogen bzw. voraussichtlich erteilt?
  7. Welche zusätzlichen Maßnahmen werden ergriffen, um nach einer Wiederinbetriebnahme eine hinreichende Kontrolle der Anlage zum Schutz vor weiteren Schadenereignissen zu gewährleisten?
  8. Welche Kontrollen müssen aus Sicht der Kontrollbehörde vom Anlagenbetreiber auf behördliche Stellen übertragen werden?
  9. Welche Maßnahmen werden ergriffen bzw. müssen aus Sicht der Kontrollbehörde ergriffen werden, um im Schadensfall schneller betreiberunabhängige Kontrollen von Boden und Luft zu gewährleisten?

Die Fragen werden im Rahmen der Sitzung des Regionalrats am 10.12.2021 behandelt. Wir erwarten, dass die Fragen schriftlich beantwortet werden und spätestens zur Sitzung des Regionalrats vorliegen.

Auf der Grundlage dieser Beantwortung wollen wir das weitere Vorgehen zum Schutz der Bürger*innen und der Umwelt zusammen mit unseren Mitstreiter*innen im Landtag und im Regionalrat beraten und abstimmen.

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