Antrag: Beherbergungssteuer

Aus der Kategorie: Stadtentwicklung
Status: gestellt

Beschreibung

Die Zahl der Übernachtungen in Leverkusen ist seit der Pandemie deutlich gestiegen. Bei großen Events und Messen in Köln oder Düsseldorf zieht es mehr und mehr Gäste in unsere Stadt.

Laut Statistischem Landesamt NRW wurden 2023 über 200.000 Übernachtungsgäste registriert; im Durchschnitt blieben sie knapp zwei Nächte in unserer Stadt (Gesamtzahlen für 2024 liegen noch nicht vor). Die Einführung einer Beherbergungssteuer würde eine zusätzliche Einnahmequelle für Leverkusen darstellen, ohne die Bürger*innen über allgemeine Steuern oder Gebühren zusätzlich zu belasten

In vielen Städten in Deutschland wird bereits erfolgreich eine Beherbergungssteuer erhoben, zum Beispiel in Köln, Bonn und Düsseldorf. Bergisch Gladbach plant die Einführung ab 2026.

Die Bearbeitung der Steuer würde relativ geringe administrative Aufwendungen erfordern. Die Steuer wird durch die Beherbergungsbetriebe (Hotelbesitzer*innen, Vermieter*innen von Ferienwohnungen etc.) erhoben und direkt an die Stadt abgeführt.

Der Oberbürgermeister Uwe Richrath wird daher gebeten, folgende Fragen über z.d.A.: Rat zu beantworten:

  1. Leverkusen erhebt ab 2026 eine Beherbergungssteuer auf Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen sowie ähnlichen Einrichtungen.
  2. Die Verwaltung berechnet die zu erwartenden Einnahmen und legt dem Rat rechtzeitig Vorschläge für die Höhe der Steuer zur Abstimmung vor.
  3. Für die Steuer wird ein bestimmter Prozentsatz auf den Nettoübernachtungspreis erhoben, und zwar unabhängig vom Grund des Aufenthalts. Bestimmte Übernachtungsgäste, wie z.B. Minderjährige, Schulgruppen oder Menschen mit Behinderung können von der Zahlung ausgenommen werden. Die Verwaltung macht dafür Vorschläge.

Historie

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Demoseite "Grün Neu Denken" von LENZGALLE.

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