Antrag: Aufenthaltsbescheinigungen
Beschreibung
Der Oberbürgermeister Uwe Richrath wird gebeten, folgende Fragen über z.d.A.: Rat zu beantworten:
- Warum und auf welcher rechtlichen Grundlage erteilt die Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen den Betroffenen die oben genannte und/oder andere „Bescheinigungen“?
- Wie viele wurden bis dato ausgestellt und wie lange sind die Personen durchschnittlich im Besitz dieser Bescheinigungen?
- Warum werden den Betroffenen keine Duldungen ausgestellt, mit denen beispielswese zumindest eine Arbeitsaufnahme bzw. ein perspektivisch verfestigter Aufenthalt möglich wäre?
- Wie wird der betroffene Personenkreis durch die Stadtverwaltung beraten?
Begründung:
Unserer Kenntnis nach mehren sich die Fälle von geflüchteten Personen, die eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument“ von der Ausländerbehörde der Stadt Leverkusen erhalten. Offensichtlich hat auch Sekou Sidibe, über dessen Fall gerade verstärkt in der Lokalpresse berichtet wird, eine solche Bescheinigung erhalten. Allerdings ist eine solche Bescheinigung im Aufenthaltsgesetz nicht vorgesehen, weshalb unserer Kenntnis nach auch große Ausländerbehörden wie beispielsweise Köln oder Bonn nicht damit arbeiten.
Historie
-
10.09.2024 Anfrage gestellt