Antrag: Zeichen der Anteilnahme: Gebühren für Bestattungen von kleinen Kindern nicht erhöhen – Änderungsantrag zu Vorlage Nr. 2025/3532

Aus der Kategorie: Stadtentwicklung
Status: Antwort ausstehend

Beschluss

Die Gebühren für die Bestattung von Kindern unter fünf Jahren werden nicht erhöht.

Bei den entsprechenden Stellen der neuen Gebührensatzung wird die bisherige Gebühr beibehalten. Dies betrifft sowohl Reihengräber als auch Wahlgräber und Aufbettungen von Kindern zu Verwandten.

Begründung

Der Schmerz, der durch den Verlust eines Kindes entsteht, ist unermesslich. Als Zeichen des Mitgefühl und der Anteilnahme für die Trauernden bitten wir darum, dass die Bestattung von kleinen Kindern von der allgemeinen Erhöhung der Gebühren ausgenommen wird.

Historie

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