Antrag: Zeichen der Anteilnahme: Gebühren für Bestattungen von kleinen Kindern nicht erhöhen – Änderungsantrag zu Vorlage Nr. 2025/3532
Beschluss
Die Gebühren für die Bestattung von Kindern unter fünf Jahren werden nicht erhöht.
Bei den entsprechenden Stellen der neuen Gebührensatzung wird die bisherige Gebühr beibehalten. Dies betrifft sowohl Reihengräber als auch Wahlgräber und Aufbettungen von Kindern zu Verwandten.
Begründung
Der Schmerz, der durch den Verlust eines Kindes entsteht, ist unermesslich. Als Zeichen des Mitgefühl und der Anteilnahme für die Trauernden bitten wir darum, dass die Bestattung von kleinen Kindern von der allgemeinen Erhöhung der Gebühren ausgenommen wird.
Historie
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21.11.2025 Änderungsantrag gestellt