Antrag: Fahrradschutzstreifen

Aus der Kategorie: Mobilität
Status: gestellt

Beschreibung

Der Oberbürgermeister Uwe Richrath wird gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Bezirksvertretung zu setzen:

Die Verwaltung prüft, wo in Leverkusen Fahrradschutzstreifen außerhalb der geschlossenen Ortschaften eingerichtet werden können, wenn dort keine bauliche Abtrennung möglich ist.

Begründung:

Im Januar 2024 hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes per Erlass die Markierung von Fahrradschutzstreifen außerhalb von geschlossenen Ortschaften in Nordrhein-Westfalen ermöglicht. Die Stadt Leverkusen ist auch Straßenverkehrsbehörde und damit zuständig für die Anordnung, innerorts wie außerorts.

Mit der neuen Regelung wurde eine Möglichkeit geschaffen, um Verkehrsraum zumindest für einen Teil der Radfahrenden sicherer zu machen. Dem Kraftverkehr wird der Fahrradverkehr in das Gedächtnis gerufen und klar signalisiert: Hier können Radfahrende fahren und sie dürfen es auch. Die Schutzstreifen sind mit einer gestrichelten Linie und Fahrrad-Piktogrammen versehen.

Weitaus sicherer sind allerdings bauliche Abtrennungen. Denn nur damit ist sichergestellt, dass Autofahrende in ihrer eigenen Spur bleiben und auch nicht auf Fahrradschutzstreifen parken. Wo bauliche Abtrennungen möglich sind, sollten sie eingerichtet werden. Zu überprüfen, an welchen Stellen außerorts zumindest Schutzstreifen für Radfahrende auf der Fahrbahn markiert werden können, wäre ein erster Schritt. Langfristig sollten die Fahrspuren für Radfahrende aber inner- wie außerorts möglichst baulich von den Fahrspuren für KFZ getrennt werden.

Historie

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