Antrag: Beteiligungsbericht

Aus der Kategorie: Wirtschaft
Status: gestellt

Beschreibung

Die Verwaltung wird beauftragt, ab sofort einen jährlichen Beteiligungsbericht zu erstellen.

Begründung:

In § 117 GO NRW heißt es: „Gemeinden müssen jährlich einen Beteiligungsbericht erstellen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt sind.“ Ein Beteiligungsbericht gibt darüber Auskunft, welche Anteile die Kommune an Unternehmen hat und wie diese Beteiligungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben beitragen. Er enthält außerdem Details zur Zusammensetzung der Geschäftsführung und Aufsichtsräte der beteiligten Unternehmen und zu den Vergütungen der Geschäftsführer*innen. Vor allem aber informiert er über die über die finanzielle Situation der Unternehmen, einschließlich der Gewinne, Verluste und Schulden. Der jährliche Bericht soll sicherstellen, dass die Bürger*innen sowie die kommunalen Gremien über die wirtschaftlichen Aktivitäten der Kommune informiert sind. Er dient als Instrument zur Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der kommunalen Unternehmen und zur Sicherstellung, dass diese im Einklang mit den kommunalen Zielen handeln. Der letzte Leverkusener Beteiligungsbericht 2018 erstellt worden. Wir möchten, dass die Verwaltung ihrer Pflichtaufgabe nachkommt.

Historie

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