Antrag: NRW-Infrastrukturmittel für die Kinder - und Jugendarbeit nutzen – Änderungsantrag zu Vorlage 2026/0 423
Der Oberbürgermeister Stefan Hebbel wird gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen:
NRW -Infrastrukturmittel für die Kinder – und Jugendarbeit nutzen
Beschluss:
- Bei der Planung und Umsetzung von Investitionsmaßnahmen aus dem Sondervermögen des NRW-Infrastrukturgesetzes sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote der non-formalen Bildung ausdrücklich als Bestandteil der Bildungsinfrastruktur zu berücksichtigen.
Hierfür stellt der Rat Mittel in Höhe von insgesamt 3.000.000 Euro bereit. -
Die bereitgestellten Mittel dienen der Finanzierung von Investitionen der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
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Die freien Träger verpflichten sich, ergänzend Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes – insbesondere nach dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJFP NRW) – zu beantragen, soweit entsprechende Förderprogramme bestehen. Bewilligte Fördergelder werden auf das städtische Budget angerechnet und reduzieren dieses entsprechend.
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Die Stadt Leverkusen unterstützt die Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit bei der Identifizierung geeigneter Fördermöglichkeiten sowie bei der Beantragung, Umsetzung und Abwicklung von Fördermitteln, insbesondere nach dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJFP NRW). Soweit für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel Eigenanteile erforderlich sind, werden diese ebenfalls aus den bereitgestellten Infrastrukturmitteln finanziert.
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Die Finanzierung einzelner Investitionsmaßnahmen erfolgt auf Antrag der freien Träger. Über die Bewilligung der jeweiligen Projekte entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel, der beschlossenen Förderkriterien und der geltenden Förderrichtlinien.
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Die Verwaltung berichtet dem Rat regelmäßig über die geplanten und umgesetzten Investitionsmaßnahmen aus dem Sondervermögen des NRW-Infrastrukturgesetzes, die im Bereich Kinder- und Jugendarbeit finanziert werden.
Begründung:
Mit dem NRW-Infrastrukturgesetz entsteht ein zusätzlicher finanzieller Spielraum für Kommunen, um in die Bildungsinfrastruktur zu investieren. Die Einrichtungen und Angebote der freien Träger leisten bereits einen unverzichtbaren Beitrag zur Bildung junger Menschen und sind deshalb als Teil der kommunalen Bildungsinfrastruktur anzuerkennen. Investitionen in diesen Bereich sollen deshalb bei der Verausgabung des Sondervermögens unbedingt berücksichtigt werden.
Die vorgesehenen Mittel schaffen Planungssicherheit für notwendige Investitionen in Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendarbeit. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass bestehende Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes bestmöglich genutzt werden. Die Stadt unterstützt die freien Träger daher intensiv bei der Identifizierung geeigneter Fördermöglichkeiten sowie bei der Einwerbung, Umsetzung und Abwicklung entsprechender Förderprogramme. Bewilligte Fördermittel werden auf das städtische Budget angerechnet, sodass sich die bereitgestellten kommunalen Mittel noch deutlich reduzieren können, je besser die Verwaltung die Träger an dieser Stelle unterstützt. Soweit Förderprogramme Eigenanteile voraussetzen, sollen diese ebenfalls aus dem bereitgestellten Budget für Infrastrukturmittel finanziert werden.
Angesichts der angespannten Haushaltslage und der absehbaren Einschränkungen durch das Haushaltssicherungskonzept bietet das NRW-Infrastrukturgesetz voraussichtlich für längere Zeit die letzte realistische Möglichkeit, notwendige Investitionen in Einrichtungen der freien Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Diese Chance muss jetzt genutzt werden, um die Bildungs- und Begegnungsorte für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu stärken. Insbesondere unter dem Aspekt, dass die Stadt Leverkusen ohne ein qualitativ hochwertiges Angebot der freien Träger diese kommunale Pflichtaufgabe deutlich kostenintensiver selbst erbringen müsste, trägt das Budget von drei Millionen gleichzeitig dazu bei, den Haushalt nachhaltig zu schonen.
Mit dem Beschluss schafft der Rat finanzielle und politische Rahmenbedingungen für Investitionen der freien Träger. Die Aufnahme des Budgets für die Kinder- und Jugendarbeit in die kommunale Maßnahmenliste für das NRW-Infrastrukturgesetz beschließt der Rat im Rahmen der noch ausstehenden Beratung über die Gesamt-Verausgabung der Mittel.
Die Entscheidung über die einzelnen Investitionsprojekte der freien Träger erfolgt jeweils auf Antrag im Kinder- und Jugendhilfeausschuss. Dadurch werden die Zuständigkeiten von Rat und Kinder- und Jugendhilfeausschuss klar voneinander abgegrenzt und zugleich eine transparente sowie fachlich fundierte Mittelvergabe sichergestellt. Dem Rat soll zudem über beschlossene und umgesetzte Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit berichtet werden.
Historie
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29.06.2026 Änderungsantrag gestellt