Antrag: Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 2025/3494 – Mehr Freiraum statt mehr Bürokratie im Vergabewesen
Der Oberbürgermeister Stefan Hebbel wird gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen:
Mehr Freiraum statt mehr Bürokratie im Vergabewesen
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung am 13.07.2026 die Vergabesatzung so zu überarbeiten, dass sie sich stärker an den Freiheiten orientiert, die durch die Vergaberechtsreform und § 75a der Gemeindeordnung NRW geschaffen wurden, und die neue Flexibilität zur Effizienzsteigerung maximal ausschöpft.
Insbesondere soll durch die Streichung der neuen Wertgrenzen klargestellt werden, dass sämtliche Verfahrensarten gleichrangig zur Verfügung stehen, um Leistungen im Unterschwellenbereich wirtschaftlich, effizient, sparsam und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz zu vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Schulungs- und (Nach-) Qualifizierungskonzept für alle mit Beschaffungen betrauten Mitarbeitenden zu entwickeln und umzusetzen.
Die Schulungen sollen insbesondere folgende Inhalte umfassen:
* Anwendung des § 75a GO NRW,
* rechtssichere Dokumentation von Beschaffungsentscheidungen,
* Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprüfung,
* Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz,
* Korruptionsprävention,
* praktische Anwendung der neuen Freiheiten bei Vergaben.
3. Über die Durchführung und die Erfahrungen berichtet die Verwaltung dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Finanzausschuss erstmals im Jahr 2027.
Begründung:
Mit der Vergaberechtsreform hat der Landesgesetzgeber den Kommunen bewusst weitgehende Handlungsspielräume bei Vergaben im Unterschwellenbereich eingeräumt.
Durch die Einführung kommunaler Wertgrenzen und zusätzlicher Verfahrensvorgaben sorgt der Entwurf der Vergabesatzung aber im Gegenteil für mehr Bürokratie!
Die Stadt Leverkusen sollte stattdessen die neuen Freiheiten konsequent nutzen und gleichzeitig durch Schulung und Beratung eine rechtssichere Anwendung durch die Mitarbeitenden gewährleisten.
Das bedeutet vor allem: Eine bestimmte Vorgehensweise soll lediglich nachvollziehbar unter Beachtung der Vergabegrundsätze und des konkreten Beschaffungsbedarfs begründet und dokumentiert werden.
Die Durchführung von Vergaben soll künftig ausschließlich auf Grundlage des neuen § 75a GO NRW und weiterer geltender Rechtsnormen erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende (Nach-)Qualifizierung der Mitarbeitenden und die Evaluierung der Umsetzung.
Ziel ist es, Vergaben zu vereinfachen, sie somit zu beschleunigen und zudem den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Historie
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16.06.2026 Änderungsantrag gestellt