Antrag: Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 2026/0168
Der Oberbürgermeister Stefan Hebbel wird gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen:
Rote Linie bei Grundsteuer: Wirtschaft muss ihren Teil zum Haushaltsausgleich beitragen
Beschluss:
1. Die Satzung zur 9. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Leverkusen wird wie folgt geändert:
I. Änderungen:
In § 1 Ziffer 1 wird „375 v. H.“ ersetzt durch „525 v. H.“
In § 1 Ziffer 2 wird „750 v. H.“ ersetzt durch „930 v. H.“
II. Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
2. Für den finanziellen Ausgleich im HSK wird der Hebesatz der Gewerbesteuer stufenweise ab 2027 über das vom Bund vorgeschriebene Maß von 280 Punkten hinaus angehoben. Die Verwaltung erarbeitet dafür einen Vorschlag und legt ihn dem Rat zur Entscheidung vor.
Begründung:
Die Bezirksregierung hat richtigerweise deutlich gemacht, dass Leverkusen „alle vertretbaren Maßnahmen möglichst schnell in vertretbarem Ausmaß ergreifen soll“, um Einnahmen zu generieren.
Wenn also alle Maßnahmen gemeint sind, muss auch die Gewerbesteuer einbezogen werden.
Die Verwaltung argumentiert, „dass die Politik mehrheitlich aktuell an der Gewerbesteuerstrategie festhalten möchte und eine zeitnahe Hebesatzerhöhung somit nicht in Frage kommt.“ Diese Haltung muss sich ändern.
Im Vergleich sind die Hebesätze der Grundsteuer in Leverkusen schon jetzt hoch. Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie über das vom Land errechnete Maß für eine Aufkommensneutralität hinaus erhöht werden sollen, während der Hebesatz der Gewerbesteuer unangetastet bleibt. Bürger*innen und Bürger dürfen nicht einseitig belastet werden, die Wirtschaft muss ihren Teil beitragen.
Für ein tragfähiges Haushaltssicherungskonzept muss Leverkusen umdenken. Die Hebesätze der Grundsteuer sollte nur erhöht werden, wenn sich auch bei der Gewerbesteuer etwas bewegt.
Historie
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30.04.2026 Änderungsantrag gestellt