Antrag: Hinweis auf Haustiere im Grab ermöglichen – Änderungsantrag zu Vorlage Nr. 2025/3480
Beschluss
An einer Grabstätte darf ein Hinweis auf Haustiere angebracht werden. Die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Leverkusen wird unter § 12a Nr. 2 entsprechend geändert.
Begründung
Die neue Friedhofssatzung sieht vor, dass in eine bereits belegte Erdgrabstätte kremierte Haustiere als Grabbeigabe eingebracht werden dürfen — ein moderner und begrüßenswerter Ansatz. Denn für viele Menschen gehören Haustiere zum Familienverband, und wenn ein Tier stirbt, ist die Trauer groß.
Laut Satzung soll es aber nicht erlaubt sein, einen an der Grabstätte einen Hinweis auf das dort beerdigte Haustier anzubringen. Das ist halbherzig und unverständlich.
Denn wenn Menschen ein verstorbenes Haustier so wichtig war, dass sie sich ein Grab auf dem Friedhof als Ort für ihre Trauer wünschen, sollte es auch möglich sein, darauf in geeigneter Form einen Hinweis darauf anzubringen.
Historie
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21.11.2025 Änderungsantrag gestellt