Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen von Wohnraum

Antrag

Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen von Wohnraum

Stadtentwicklung
GRÜNE Leverkusen gestellt

Der Oberbürgermeister Stefan Hebbel wird gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen:

Beschluss

Leverkusen führt eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen von Wohnraum ein.

Begründung

Wohnungen, die über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com an Gäste vermietet werden, stehen dem regulären Mietwohnungsmarkt zumindest zeitweise nicht zur Verfügung. In einer wachsenden Stadt wie Leverkusen ist es deshalb wichtig, dass die Stadtverwaltung einen möglichst genauen Überblick darüber erhält, welche Wohnungen oder Räume für Kurzzeitvermietungen angeboten werden.

Eine Registrierungspflicht schafft hierfür eine einfache und nachvollziehbare Grundlage. Vermietende müssten ihr Angebot bei der Stadt registrieren lassen und eine "Wohnraum-ID" in den jeweiligen Anzeigen angeben. Dadurch kann die Verwaltung erkennen, wo Kurzzeitvermietungen stattfinden, wer für ein Angebot verantwortlich ist und ob die geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

In Nordrhein-Westfalen wird eine solche Wohnraum-ID bereits in mehreren Städten verlangt, z.B. in Köln, Dortmund und Düsseldorf. Bei Kurzzeitvermietungen bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr entstehen Vermietenden dadurch keine Kosten. Bei mehr als 90 Tagen wird eine Gebühr fällig.

Die Registrierung allein verhindert keine Verstöße. Sie erleichtert der Stadt jedoch die Kontrolle von Onlineangeboten, den Abgleich mit Angaben der Plattformen sowie die Prüfung von Hinweisen aus der Bevölkerung.

Die Registrierung sollte möglichst einfach, digital und kostenfrei ausgestaltet werden. Die Verwaltung sollte sicherstellen, dass registrierte Angebote tatsächlich kontrolliert werden, Daten sinnvoll ausgewertet werden und bei Verstößen wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

https://bauportal.nrw/antraege/antrag-auf-wohnraum-id

Bisheriger Verlauf

  1. gestellt 27.08.2026