Der Oberbürgermeister Stefan Hebbel wird gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen:
Beschluss
Der Leverkusener Mietspiegel-Rechner wird differenzierter und aussagekräftiger dargestellt. Welche Kriterien dabei genau zum Tragen kommen, legt die Verwaltung fest. Der Rat der Stadt wird über die differenzierte Darstellung informiert.
Die Verwaltung sorgt außerdem dafür, dass der Leverkusener Mietspiegel-Rechner bekannter wird.
Begründung
In Leverkusen lebt die Mehrheit der Einwohner*innen zur Miete. Mieterschutz ist ein wichtiges Instrument der sozialen Stadtentwicklung. Zugleich brauchen Vermieter*innen Klarheit und Sicherheit über die Höhe der Miete, die sie rechtssicher ansetzen können.
Laut städtischem Wohnungsmarktbericht 2025 waren Bestandsimmobilienangebote im Median gegenüber dem Vorjahr um rund 11 % teurer. „Besonders im preisgünstigen Mietsegment verschärft sich der Bedarf kontinuierlich, was den Druck auf den Wohnungsmarkt zusätzlich erhöht. Das Ungleichgewicht zwischen knappem Angebot und hoher Nachfrage gilt damit als größtes Problem, und das sowohl im Bestand als auch im Neubau.“
Seit 2025 gilt die NRW Mieterschutz-Verordnung auch für Leverkusen. Mit der Verordnung werden Preissteigerungen bei einer Neuvermietung und die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt. Wie alle größeren Kommunen ist Leverkusen ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Mietspiegel zu veröffentlichen, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden ist („qualifizierter Mietspiegel“).
Auf diese Weise erhalten Mieter*innen und Vermieter*innen eine Übersicht über die durchschnittlichen Mietpreise, die nach Kriterien wie Wohnungsgröße, Ausstattung, Lage und Baujahr unterschieden sind.
Erfreulicherweise stellt die Leverkusener Verwaltung schon jetzt über die Website der Stadt einen „Mietspiegel-Rechner“ zur Verfügung: ein digitales Instrument, das Mietern und Vermietern ermöglicht, die ortsübliche Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung auf Basis des Mietspiegels zu berechnen.
Der Leverkusener Mietspiegel-Rechner ist aber zu wenig differenziert, um wirklich aussagekräftig sein zu können. Es fehlen Kriterien wie Heizungsstandard, Isolierung, Raumhöhe, Balkon, Einbauküche oder Fußbodenbelag.
Leverkusen sollte sich an Städten wie Bonn3 orientieren und in Zukunft den Mietspiegel-Rechner stärker ausdifferenzieren.
Kurzzeitvermietungen registrieren lassen
Der Oberbürgermeister Stefan Hebbel soll diesen Antrag weiterleiten.
Der Beschluss
Leverkusen führt eine Registrierungspflicht ein. Das bedeutet: Wer eine Wohnung kurzzeitig vermietet, muss das anmelden.
Warum ist das wichtig?
Viele Menschen vermieten Wohnungen über Apps wie Airbnb. Diese Wohnungen fehlen dann auf dem normalen Wohnungsmarkt. Leverkusen wächst. Deshalb muss die Stadt wissen: Welche Wohnungen werden kurzzeitig vermietet?
Mit einer Registrierung bekommt die Stadt einen besseren Überblick. Das ist einfach und verständlich.
Wie funktioniert die Registrierung?
Wer eine Wohnung vermietet, registriert sich bei der Stadt. Man bekommt dann eine spezielle Nummer. Diese Nummer nennt man "Wohnraum-ID". Diese Nummer muss in jeder Anzeige stehen.
So kann die Stadt sehen: Wo gibt es Kurzzeitvermietungen? Wer vermietet? Werden die Regeln befolgt?
Das gibt es schon in anderen Städten
In Nordrhein-Westfalen gibt es das schon. Zum Beispiel in Köln, Dortmund und Düsseldorf.
Bis zu 90 Tage pro Jahr: Das kostet nichts. Mehr als 90 Tage: Dann muss man bezahlen.
Was bringt die Registrierung?
Die Registrierung verhindert nicht alle Probleme. Aber die Stadt kann besser kontrollieren. Die Stadt kann Daten prüfen. Die Stadt kann bei Verstößen handeln.
Was muss die Stadt tun?
- Die Registrierung muss einfach sein.
- Die Registrierung muss digital funktionieren.
- Die Registrierung darf nichts kosten.
- Die Stadt muss die Angebote kontrollieren.
- Die Stadt muss die Daten auswerten.
- Die Stadt muss bei Verstößen eingreifen.