Radfahren in Schlebusch: GRÜNE hoch erfreut über das Ergebnis der Befragung

Knapp zwei Drittel der Befragten sprachen sich im Rahmen der Passant*innen-Befragung vom 18. bis 24. August 2015 gegen ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone aus. Deshalb: Beschluss zum Radfahrverbot aufheben! Der Vorstand der Leverkusener GRÜNEN ist hoch erfreut über das jetzt vorliegende Ergebnis der Passant*innen-Befragung in Schlebusch. Danach sprechen sich knapp zwei Drittel der Befragten dafür aus, das Radfahren in der dortigen Fußgängerzone weiterhin ohne zeitliche Begrenzung zu erlauben. Sie erteilten damit dem Mehrheitsbeschluss der Bezirksvertretung III vom 29. Januar 2015 eine klare Absage. Dies bestätigt die Haltung der GRÜNEN und insbesondere des GRÜNEN Bezirksvertreters, der von Anfang an gegen das fahrradfahrer*innenunfreundliche Verbot klar Stellung bezog. So möchten wir GRÜNEN, dass die Nutzung des umweltschonenden Verkehrsmittels Fahrrad gerade auch für Einkäufe in der Fußgängerzone attraktiv bleibt und seine praktischen Vorteile gegenüber dem Auto nicht verliert. Die Bezirksvertretung III sollte nun den Willen der Bürger*innen respektieren und den Verbotsbeschluss unverzüglich aufheben.

28.08.15 –

Knapp zwei Drittel der Befragten sprachen sich im Rahmen der Passant*innen-Befragung vom 18. bis 24. August 2015 gegen ein Radfahrverbot in der Fußgängerzone aus.

Deshalb: Beschluss zum Radfahrverbot aufheben!

Der Vorstand der Leverkusener GRÜNEN ist hoch erfreut über das jetzt vorliegende Ergebnis der Passant*innen-Befragung in Schlebusch. Danach sprechen sich knapp zwei Drittel der Befragten dafür aus, das Radfahren in der dortigen Fußgängerzone weiterhin ohne zeitliche Begrenzung zu erlauben. Sie erteilten damit dem Mehrheitsbeschluss der Bezirksvertretung III vom 29. Januar 2015 eine klare Absage.

Dies bestätigt die Haltung der GRÜNEN und insbesondere des GRÜNEN Bezirksvertreters, der von Anfang an gegen das fahrradfahrer*innenunfreundliche Verbot klar Stellung bezog.

So möchten wir GRÜNEN, dass die Nutzung des umweltschonenden Verkehrsmittels Fahrrad gerade auch für Einkäufe in der Fußgängerzone attraktiv bleibt und seine praktischen Vorteile gegenüber dem Auto nicht verliert.

Die Bezirksvertretung III sollte nun den Willen der Bürger*innen respektieren und den Verbotsbeschluss unverzüglich aufheben.

Die Pressemitteilung vom 28. August 2015 findet Ihr/finden Sie hier.

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