WTO weiterentwickeln statt TTIP verhandeln!

Sven Giegold am 12. Mai 2015 zu Gast im Leverkusener „Treibhaus“ Nur multilaterale und transparent geführte Abkommen können ökologische und soziale Standards verbessern, nicht aber bilaterale, unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Verträge wie das Freihandelsabkommen TTIP. Derzeit verhandelt die EU insgesamt 20 solcher bilateralen Abkommen. Wir haben kein Problem damit, wenn verbliebene Zölle abgebaut, bürokratische Handelshindernisse beseitigt oder technische Standards, zum Beispiel bei der Produktion von Fahrzeugen (Blinker, Scheibenwischer, Spiegel etc.), angeglichen werden. Aber sowohl TTIP als auch CETA sind keine klassischen Handelsabkommen.

13.05.15 –

Sven Giegold am 12. Mai 2015 zu Gast im Leverkusener „Treibhaus“

Nur multilaterale und transparent geführte Abkommen können ökologische und soziale Standards verbessern, nicht aber bilaterale, unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelte Verträge wie das Freihandelsabkommen TTIP. Derzeit verhandelt die EU insgesamt 20 solcher bilateralen Abkommen.

Wir haben kein Problem damit, wenn verbliebene Zölle abgebaut, bürokratische Handelshindernisse beseitigt oder technische Standards, zum Beispiel bei der Produktion von Fahrzeugen (Blinker, Scheibenwischer, Spiegel etc.), angeglichen werden.

Aber sowohl TTIP als auch CETA sind keine klassischen Handelsabkommen. Es geht bei den Abkommen auch um Umwelt-, Verbraucher- und Datenschutz, um die kommunale Daseinsvorsorge und um unser Verständnis vom Rechtsstaat. Dies sind Punkte, die bisher nicht Inhalt von Handelsabkommen waren.

Wir dürfen keinem Abkommen zustimmen, das europäische Standards und Gesetze untergräbt. Und: Nur fairer Handel ist freier Handel. Diese Vorgaben lassen sich nur multilateral und unter Beteiligung der „Entwicklungsländer“, nicht aber bilateral verwirklichen. Die WTO ist hierfür als Plattform geeignet.

Sven Giegold berichtete aus erster Hand über TTIP und die Verhandlungen. Thematische Schwerpunkte waren unter anderem die Angleichung technischer Standards, die kommunale Daseinsvorsorge und der geplante Investorenschutz.

Beispiel kommunale Daseinsvorsorge und die Auswirkungen auf die Gestaltungshoheit der Kommunen

Verhandelt wird, was nicht auf sogenannten „Negativ-Listen“ ausgeschlossen ist. Beschlossen werden soll, dass diese Listen im Nachhinein nicht erweitert werden dürfen. Was einmal liberalisiert ist, muss in der ausgehandelten Form liberalisiert bleiben. Eine Zurücknahme ist unzulässig („Ratchet-Klausel“).

Hält sich eine Kommune nicht daran, drohen Millionen-Klagen von international tätigen Konzernen vor privaten Schiedsgerichten (ISDS). Das Klagerecht besteht, wenn Gewinnaussichten eines Konzerns, das heißt ein erwartbarer Gewinn, geschmälert wird. Dies könnte beispielsweise die Gesundheitsversorgung in kommunalen Krankenhäusern treffen, aber auch die Wasser-, Energie- oder Abfallwirtschaft. Wenn Kommunen, die eine Aufgabe selbst und nicht von Privaten ausführen lassen oder Aufträge an Sozial- und Umweltstandards knüpfen wollen, damit rechnen müssen, mit Klagen überzogen zu werden, dann wird eine legitime kommunale Regulierung eingeschränkt.

Das bereits ausverhandelte, aber noch nicht in Kraft getretene Abkommen mit Kanada (CETA) dient als Vorlage für die TTIP-Verhandlungen und zeigt die Gefahren auf: CETA stellt „Public Utilities“ unter Schutz. Damit ist aber nicht die „kommunale Daseinsvorsorge“ gemeint, denn einen solchen Begriff kennt das nordamerikanische Recht nicht. Diese Formulierung muss daher juristisch interpretiert werden. Erst eine gerichtliche Klärung würde zeigen, ob die Schutzklausel tatsächlich greift.

Die Beschneidung demokratischer Prozesse erfolgt auf allen politischen Ebenen: Jedes europäische Gesetzesvorhaben würde vom „Rat für regulatorische Kooperation“ und damit von der US-Regierung und der Wirtschaftslobby zukünftig bereits vor dem regulären Gesetzgebungsverfahren darauf geprüft, ob es ein Handelshemmnis darstellt. Ist dies der Fall, stellt es einen Verstoß gegen TTIP dar.

Deshalb: TTIP stoppen!

Sven Giegold berichtete, dass der öffentliche Druck in Brüssel ankommt. Deshalb gilt: „Vor Ort weiter Unterschriften gegen TTIP sammeln und Resolutionen beschließen.“

Unterschreiben können Sie/könnt Ihr bis Ende September 2015 auch bei uns in der Geschäftsstelle.

Online unterschreiben können Sie/könnt Ihr hier:

http://www.gruene.de/ueber-uns/jetzt-erst-recht-ttip-und-ceta-stoppen.html

Lieber Sven, vielen Dank für Dein Kommen und Deine fundierten Informationen zu TTIP, CETA und Co!

Aufklärung ist notwendig. In Deutschland haben noch immer etwa 30 Prozent der Bevölkerung keine Meinung zu TTIP. Wer Sven Giegold am 12. Mai 2015 nicht gehört hat, kann hier grundlegende Informationen finden:

http://2minuten.gruene.de/europa/ttip.html#/1

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