Wir wollen keine Tabakwerbung auf öffentlichen Flächen!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,
bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien.
Bei der Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für exklusive Werberechte auf öffentlichen Flächen in der Stadt wird Tabakwerbung (Zigaretten, Tabakerhitzer, E-Zigaretten) vertraglich ausgeschlossen.
Begründung:
Rauchen stellt unbestreitbar eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Besonders im Hinblick auf den Jugendschutz sollte deshalb im öffentlichen Raum nicht für den Tabakkonsum geworben werden. Derzeit wird eine Neuvergabe der Werberechte in Leverkusen ab dem 01.01.2021 vorbereitet. Bei den Vertragsverhandlungen ist ein Ausschluss von Tabakwerbung schon vor Wirksamkeit gesetzlicher Reglungen nach dem Vorbild der Nachbarstadt Bergisch Gladbach sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Baake