Fraktion unterstützt jede Initiative zum Mindestabstand von Wettannahmestellen und Spielhallen ausdrücklich

Zum geplanten Landesgesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags und den aktuellen Initiativen im Stadtrat erklärt die Fraktion der Leverkusener GRÜNEN: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die Auffassung der Leverkusener Ratsfraktion und hat angekündigt, das geplante Gesetz abzulehnen.

23.04.21 –

Zum geplanten Landesgesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags und den aktuellen Initiativen im Stadtrat erklärt die Fraktion der Leverkusener GRÜNEN:

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt die Auffassung der Leverkusener Ratsfraktion und hat angekündigt, das geplante Gesetz zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 abzulehnen. Hierzu muss keine Abgeordnete und kein Abgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erst noch aufgefordert werden.

Die Fraktionsvorsitzende Roswitha Arnold lehnt das geplante Landesgesetz strikt ab: „Ich betrachte den von der Landesregierung geplanten Gesetzesentwurf als Erfüllungsdienst für die Automaten- und Wettlobby. Das geplante Gesetz torpediert alle lokalen Bemühungen, die Innenstadtzentren aufzuwerten und einen ausreichenden Spielerschutz zu gewährleisten. Eine Liberalisierung von Wett- und Spielangeboten führt daher in die völlig falsche Richtung. Ich freue mich, dass unsere Kolleginnen und Kollegen im Landtag dies auch so sehen.“

Claudia Wiese, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Mitglied der Bezirksvertretung III: „Das ist genau der falsche Ansatz. Wir wollen keine zusätzlichen Wettbüros in Schlebusch und anderen Innenstadtbereichen. Wir wollen Orte schaffen, an denen man sich gerne aufhält, Einzelhandel und Gastronomie stärken und unsere Jugendlichen schützen. Das geht nur, wenn das geplante Gesetz nicht kommt.“

Aufgrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Landtag ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu erwarten. Daher begrüßen die Leverkusener GRÜNEN jede Initiative, die ein Inkrafttreten des geplanten Gesetzes verhindert.

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